OBJEKT

#SQ – KAISERSDORF: EINFAMILIENHAUS ZU VERKAUFEN

7342 | Kaisersdorf

Objekt Nr. 20062

KAUF

€ 145.000

0m²

Größe

3

Zimmer

1

Bad

P

0

Parkplätze

0m²

Freifläche

0

Stock

Einfamilienhaus mit kleinem Garten sucht neuen Eigentümer!

Eckdaten:
Baujahr: 1972

  • Wohnfläche: ca. 100m²
  • Zimmer: 3
  • Küche/Esszimmer
  • Schlafzimmer
  • Kinderzimmer
  • Wohnzimmer
  • Abstellraum
  • Badezimmer
  • WC
  • Nebengebäude

Beschreibung:

Sie suchen ein gemütliches Eigenheim im schönen Burgenland? Dann könnte dieses Haus in Kaisersdorf genau das Richtige für Sie sein! Lassen Sie sich von der idyllischen Lage und dem gemütlichen Ambiente verzaubern und genießen Sie das Leben in einer ruhigen und dennoch gut angebundenen Gemeinde.

Auf einer Fläche von insgesamt 230m² erstreckt sich dieses gepflegte Haus mit 100m² Wohnfläche, das sich perfekt für Paare oder kleine Familien eignet. Mit 3 Zimmern bietet es ausreichend Platz für individuelle Gestaltungsmöglichkeiten und persönliche Rückzugsorte. Beheizt wird das Haus mittels Elektroheizung sowie Pellets-Einzelofen.

Der Kaufpreis macht diese Immobilie zu einem erschwinglichen Eigenheim. Der kleine Garten lädt zum Entspannen und Verweilen ein und ist perfekt geeignet für Grillabende mit Freunden und Familie oder als Spielplatz für Ihre Kinder. 

Überzeugen Sie sich selbst von diesem einzigartigen Angebot und vereinbaren Sie noch heute einen Besichtigungstermin. Wir freuen uns darauf, Ihnen dieses charmante Haus in Kaisersdorf persönlich zu präsentieren und Sie bei Ihrem Traum vom Eigenheim zu unterstützen.

Kosten:

Kaufpreis:€ 145.000,-

Provision: 3% vom KP zzgl. 20 %Ust.

Energieausweis:

in Bearbeitung

Lage & Infrastruktur:
Das Haus befindet sich in der Ortschaft Kaisersdorf im Bezirk Oberpullendorf im Burgenland gehört. Die Lage ist ländlich und ruhig, mit weitläufigen Feldern und Wiesen in der Umgebung. Das nächste größere Stadtzentrum ist Oberpullendorf, das etwa 13 Kilometer entfernt liegt. 

Kontaktdaten:
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann kontaktieren Sie für Fragen und Besichtigungen Hr. Hinteregger unter 0664/2339230 oder unter hinteregger@stadtquartier.at.
Weitere Objekte finden Sie unter www.stadtquartier.at
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Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Reinhard Hinteregger

+43 664 2339230

hinteregger@stadtquartier.at

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Info

Maklervereinbarung

Wir bitten Dich um Verständnis, dass wir bei Anfragen zur Objektadresse, bzw. Besichtigungstermin aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen Unterlagen erst dann zusenden können, wenn Du vorab bestätigst, dass Du unser sofortiges Tätigwerden wünscht und über Deine Rücktrittsrechte aufgeklärt wurdest. Du bekommst nach Deiner schriftlichen Anfrage mit vollständiger Angabe des Namens, Anschrift und Telefonnummer ein Email, in dem Du diese Punkte bestätigen musst.

Haftungsausschluss

Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten im vorliegenden Angebot sowie die von unserem Büro an Dich weitergegebenen Auskünfte, vom Verkäufer der zu vermittelnden Liegenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Ebenso sind Informationen von Dritten (z.B. behördliche Informationen) eingeholt worden, auch für diese können wir unsererseits keinerlei Haftung für deren uneingeschränkte Richtigkeit übernehmen.

Konditionen

Da es sich um ein Maklerangebot handelt, gelten die Bedingungen der Landesinnung für Immobilien- und Vermögenstreuhänder. Ein entsprechendes Informationsblatt wird dem Exposé beigelegt.

Nebenkosten

Bei dem Erwerb einer Immobilie in Österreich fallen für Dich folgende Nebenkosten an:

  1. Grunderwerbssteuer 3,5 % bei Kauf oder Tausch einer Immobilie
  2. Grundbuchseintrag 1,1 % bei Kauf oder Tausch einer Immobilie
  3. Maklergebühren bei Ver- oder Ankauf bzw. Tausch einer Immobilie oder eines Unternehmens:
    • 4 % + 20 % USt. bis zu einem Kaufpreis von EUR 36.336,42
    • 3 % + 20 % USt ab einem Kaufpreis von EUR 36.336,43
    • 5 % + 20 % USt. für Invest- und/oder Inventarablösen
  4. Maklergebühren bei Ver- oder Anmietung einer Immobilie:
    • bis zu 2 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei Wohnimmobilien vom Mieter
    • 3 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei Wohnimmobilien vom Vermieter
    • bis zu 3 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei gewerblich genutzten Immobilien vom Mieter
    • 3 Bruttomonatsmieten* + 20 % USt. bei gewerblich genutzten Immobilien vom Vermieter
    • 5 % + 20 % USt. für Invest- und/oder Inventarablösen
    • * Unter Bruttomonatsmiete wird der vereinbarte monatliche Nettohaupt- oder untermietzins, die auf den Mietgegenstand anteilig entfallenden laufenden öffentlichen Abgaben, die Betriebskosten, sowie der gegebenenfalls monatlich zu leistende Betrag für mitvermietete Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände verstanden.

  5. Maklergebühren bei der Vermittlung von Baurechten:
    • 3 % + 20 % USt. bei Baurechten zw. 10 und 30 Jahren
    • 2 % + 20 % USt. bei Baurechten zw. 30 und 45+ Jahren
    • 5 % + 20 % USt. für Invest- und/oder Inventarablösen
Energieausweis

Hinweis gemäßt Energievorlagengesetz: Sofern ein Energieausweis vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die ab 1.12.2012 geltende generelle Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt wurde, gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.

Datenschutz

Deine eingegebenen Daten werden nur für die Kontaktaufnahme über die Stadtquartier Home GmbH und den in der Unternehmensgruppe befindlichen Partnern verwendet. Weiters werden diese nicht für Werbezwecke missbraucht und Du kannst jederzeit um eine berechtigte Entfernung Deiner Daten bitten.

Beachte, dass nur seriöse und vollständig ausgefüllte Formulare, mit den erforderlichen Zustimmungen abgesendet und bearbeitet werden können. Die Bearbeitung kann einige Werktage in Anspruch nehmen. Wir behalten uns im Sinne einer umfassenden Servicequalität das Recht vor uns auch telefonisch bei Dir zu melden. Es gelten die Datenschutzbestimmungen, welche unter stadtquartier.at/datenschutz/ abrufbar sind.

Widerrufsbelehrung und Rücktrittsrechte

Wir müssen Dich informieren, dass für einen Verbraucher bei Abschluss des Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder ausschließlich über Fernabsatz gemäß § 11 FAGG ein Rücktrittsrecht von dieser Vereinbarung binnen 14 Tagen besteht. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann von Dir unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.

Wenn Du möchtest, dass dein Makler vor Ablauf dieser vierzehntägigen Rücktrittsfrist vorzeitig für Dich tätig werden soll (zB Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins), bedarf es deiner ausdrücklichen Aufforderung im Zuge des Angebotsprozesses, wodurch Du – bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb dieser Frist – dein Rücktrittsrecht verlierst.

Als vollständige Dienstleistungserbringung des Immobilienmaklers genügt aufgrund eines abweichenden Geschäftsgebrauchs die Namhaftmachung der Geschäftsgelegenheit, insbesondere sofern vom Interessenten keine weiteren Tätigkeiten des Maklers gewünscht oder ermöglicht werden. In diesem Fall kann der Maklervertrag nicht mehr widerrufen werden und ist Grundlage eines Provisionsanspruches, wenn es in der Folge zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes über eine vom Immobilienmakler namhaft gemachte Geschäftsgelegenheit kommt.

Im Fall eines Rücktritts nach § 11 FAGG verpflichtet sich der Verbraucher, von den gewonnenen Informationen keinen Gebrauch zu machen.

Vorzeitiges Tätigwerden und Provisionsvereinbarung

Ich wünsche ein vorzeitiges Tätigwerden (z.B. Übermittlung von Detailinformationen, Vereinbarung eines Besichtigungstermins) innerhalb der offenen Rücktrittsfrist. Ich nehme zur Kenntnis, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung (Namhaftmachung) das Rücktrittsrecht vom Maklervertrag verliere.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Es gelten unsere AGBs, welche unter stadtquartier.at/agb/ abrufbar sind.

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